Wann benötige ich einen Energieberater?
Eine Energieberatung kann aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein.
Dazu gehören:
Für jeden dieser Gründe ist eine Energieberatung ratsam, ganz besonders aber, wenn Sie eine Sanierung oder einen Heizungswechsel wie z.B. den Einbau einer Wärmepumpe planen. Beides sollte nur mit sorgfältiger vorheriger Planung durchgeführt werden, um die größtmöglichen Einsparungen zu erzielen und dabei kostspielige Fehler zu vermeiden.
Aber auch, wenn Sie noch nicht wissen, wo Sie ansetzen sollen, um Energie und damit auch Geld zu sparen, ist die Energieberatung eine gute Anlaufstelle. Als Immobilieneigentümer kann Ihnen aufgezeigt werden, welche Maßnahmen für die Steigerung der Energieeffizienz sinnvoll sind und was sie ungefähr kosten.
Was kostet mich eine Energieberatung?
Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.
Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) beginnt ab 850,-€ Eigenanteil (50% Förderung durch die BAFA) für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Eine Vor-Ort-Beratung oder die energetische Beurteilung einer Immobilie ohne Sanierungsfahrplan (iSFP) kosten für ein Ein- oder Zweifamilienhaus zwischen 200 und 500 Euro. Diese Kosten werden staatlich nicht gefördert.
Die Kosten für eine umfangreiche Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten sind von den Gegebenheiten, der vorhandenen Unterlagen und der Größe Ihres Hauses abhängig. Inklusive einem individuellen Sanierungsfahrplan liegen die Kosten zwischen 1500 und 1900 Euro. Die Beratung für Ein- und Zweifamilienhäuser wird staatlich mit 50% des förderfähigen Beratungshonorars, bis maximal 650.- Euro gefördert. So beträgt ihr Eigenanteil dieser umfangreichen Energieberatung zwischen 850.- und 1250.- Euro. (Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten, 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850.- Euro. Der Eigenanteil kann entsprechend der vorhandenen Wohneinheiten größer ausfallen, lassen Sie sich ein Angebot erstellen.)
Mein Tipp: Lassen Sie sich gleich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, die Mehrkosten sind durch die Förderung der Sanierungsmaßnahmen von zusätzlichen 5% (20% Förderung statt 15%) schnell amortisiert. Sie bekommen auch eine deutlich detailliertere Aussage über die zukünftigen Sanierungsmöglichkeiten. Ein Sanierungsfahrplan (iSFP) ist auch die Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel (BAFA und KfW) und hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Profitieren Sie von zusätzlichen 5% Förderung bei Erstellung eines iSFP.
Wenn Sie staatliche Fördermittel für Ihr Sanierungsprojekt nutzen möchten, müssen Sie auch die Baubegleitung Ihres Projektes von einem Energieeffizienz-Experten durchführen lassen. Hier gibt es eine staatliche Förderung der Kosten von 50% bis maximal 5000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Welche Vorteile hat ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Übrigens: Die im Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht verpflichtend, was, wann und wieviel Sie davon umsetzen liegt ganz bei Ihnen.
Welche Voraussetzung muss ich für einen geförderten Sanierungsfahrpaln (iSFP) erfüllen?
Muss ich meine alte Öl- Gasheizung erneuern?
Wie so oft im Leben, es kommt darauf an. Wenn Sie nicht gerade einen Neubau planen, haben Sie in der Regel genug Zeit, um eine zukunftssichere Heizungsanlage zu planen. Seit 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt seit 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für zum Beispiel ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können frühere Fristen greifen.
Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist (bei einem Konstanttemperatur-Heizkessel), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.
Wichtig: Nach dem Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung in 2026 bzw. 2028 können grundsätzlich auch weiterhin Gaskessel eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen (Biomethan, oder grünem oder blauem Wasserstoff) betrieben werden. Wird auf der Grundlage der Wärmeplanung ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für den Ausbau oder die Umstellung eines bestehenden Gasnetzes auf Wasserstoff vorgelegt und kann die Gasheizung auf 100 Prozent Wasserstoff umgerüstet werden, kann die Gasheizung noch bis zur Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff mit bis zu 100 Prozent fossilem Gas betrieben werden. Lässt sich der Anschluss an ein Wasserstoffnetz nicht wie geplant realisieren, muss innerhalb von drei Jahren auf eine Heizung umgerüstet werden, die mindestens zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben wird.
Mein Tipp: Lassen Sie sich unbedingt vorab beraten, wenn Sie den Einbau einer neuen Heizung planen.
So gibt es auch alternative Lösungen, mit denen Sie den geforderten Anteil von 65% Erneuerbare Energien erfüllen und trotzdem ihre Gas- oder Ölheizung weiter betreiben dürfen, auch ohne Biogas oder Wasserstoff, und dass oft auch Nachhaltiger.
Egal ob Wärmepumpe oder Pelletheizung, egal ob Hybrid-Heizung oder Solarthermieanlage, ein von mir erstellter Sanierungsfahrplan verschafft Ihnen schon heute Planungsspielraum darüber, welches die effektivste Heizung in Zukunft für Ihre Immobilie ist, bevor ihre jetzige Heizung den Geist aufgibt.
Welche Fördermittel gibt es?
Die Förderungen sind vielfältig und auch für uns Experten ein wahrer Dschungel. Lassen Sie sich von mir beraten, um im Dickicht von Basisförderung, Geschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus, Effizienzbonus und iSFP-Bonus, das für Sie passende Angebot herauszufiltern. Hatte ich schon den Bonus für Worst Performing Buildings oder serieller Sanierung erwähnt? Wer sich dennoch mit dem Thema beschäftigen möchte, dem empfehle ich folgende Seite: https://www.foerderradar.de
Wann benötige ich einen Energieausweis für mein Haus/Wohnung?
Ein Energieausweis wird benötigt, wenn:
Wie können Sie sich optimal auf den Beratungstermin vorbereiten?
Damit Ihre Energieberatung bestmöglich ablaufen kann, sollten Sie sich auf den Termin vorbereiten.
Wenn es Ihnen darum geht, ihr Verbrauchsverhalten zu analysieren, sollten Sie am besten ihre letzten Strom- und Heizkosten Abrechnungen bereit halten. Machen Sie sich außerdem Notizen zu allen Fragen, die Sie haben.
Wenn Sie ihr Haus/Wohnung begutachten lassen, weil Sie erfahren möchten, ob eine energetische Sanierung sinnvoll wäre, oder sie möchten sich einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Dann haben Sie im besten Falle folgende Unterlagen zur Hand, wenn ich zu Ihnen komme:
Sollten Unterlagen fehlen, sprechen Sie mich bitte im Vorfeld darauf an.
Mein Tipp: Je besser Sie vorbereitet sind, umso kostengünstiger wird die Beratung und desto genauer fällt das Ergebnis der Energieberatung aus.
Ich sage jetzt schon einmal Danke für Ihre Mitarbeit.
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